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Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Paderborn kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften der StVO genehmigen. Darunter fallen u.a. Ausnahmen nach 46 Abs. 1 Ziffer 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen (§ 45 Abs. 4 StVO) erlassen sind. 

Zuständiges Amt

Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699

Ansprechpartner