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Einen Internationalen Führerschein erhalten Sie, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, seit mehr als 185 Tagen Ihren Wohnsitz im Inland haben und zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit Hauptohnsitz im Kreis Paderborn gemeldet sind.

Eine weitere Voraussetzung ist der Besitz des EU-Kartenführerscheins. Sollten Sie noch den "alten Führerschein" (rosa oder grau) besitzen, muss dieser gleichzeitig kostenpflichtig in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Informationen zum Führerscheinumtausch erhalten Sie hier.

Zuständiges Amt

Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699