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Alle Papier- und Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19.01.2033 gegen den neuen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Der Umtausch erfolgt gestaffelt. Zunächst werden bis Ende 2024 alle Papierführerscheine getauscht. Den Anfang machen die Jahrgänge 1953-1958, die ihren Führerschein bis zum 19.01.2022 getauscht haben müssen. Die anderen Jahrgänge folgen sukzessive.

Hier können Sie über den Button "Zur Onlinedienstleistung" den Antrag, zum Umtausch Ihres Führerscheins, bequem und kontaktlos von zu Hause aus stellen. Eine Vorsprache im Straßenverkehrsamt ist nicht notwendig.


Bearbeitungsdauer

  • 2 Werktage ab Erhalt der Papierunterlagen
  • Erhalt des Führerscheins ca. 14 Tage nach Antragsbearbeitung


Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • Biometrisches Passbild
  • Unterschrift auf weißem Papier
  • Alter Führerschein im Original


Besonderheiten

Die benötigten Unterlagen müssen nach Durchlaufen des Antragsvorgangs zusammen mit der Antragsbestätigung auf dem Postweg an die Führerscheinstelle des Kreises Paderborn, An der Talle 7, 33102 Paderborn gesendet werden.

Die Führerscheinstelle sendet dann kurzfristig eine vorläufige Fahrerlaubnis und den entwerten Altführerschein zurück. Der neue Führerschein wird ca. 14 Tage nach Antragsbearbeitung direkt nach Hause geschickt.

Bitte stellen Sie den Antrag nicht, wenn Sie innerhalb der nächsten 4 Wochen im Ausland fahren müssen! Sprechen Sie uns in diesem Fall an unter: fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de

 

Zuständiges Amt

Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699
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