Führerscheinumtausch
Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine (auch die älteren Modelle des EU-Kartenführerscheins) bis zu einem festgelegten Datum (s. Tabelle) in einen aktuellen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss* |
1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 – 18.1.2013 | 19. Januar 2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins
Hier können Sie über den Button "Zur Onlinedienstleistung" den Antrag, zum Umtausch Ihres Führerscheins, bequem und kontaktlos von zu Hause aus stellen. Eine Vorsprache im Straßenverkehrsamt ist nicht notwendig.
Bearbeitungsdauer
- 2 Werktage ab Erhalt der Papierunterlagen
- Erhalt des Führerscheins ca. 14 Tage nach Antragsbearbeitung
Unterlagen
- Kopie des Personalausweises
- Biometrisches Passbild
- Unterschrift auf weißem Papier
- Alter Führerschein im Original
Besonderheiten
Die benötigten Unterlagen müssen nach Durchlaufen des Antragsvorgangs zusammen mit der Antragsbestätigung auf dem Postweg an die Führerscheinstelle des Kreises Paderborn, An der Talle 7, 33102 Paderborn gesendet werden.
Die Führerscheinstelle sendet dann kurzfristig eine vorläufige Fahrerlaubnis und den entwerten Altführerschein zurück. Der neue Führerschein wird ca. 14 Tage nach Antragsbearbeitung direkt nach Hause geschickt.
Bitte stellen Sie den Antrag nicht, wenn Sie innerhalb der nächsten 4 Wochen im Ausland fahren müssen! Sprechen Sie uns in diesem Fall an unter: fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de