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Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine (auch die älteren Modelle des EU-Kartenführerscheins) bis zu einem festgelegten Datum (s. Tabelle) in einen aktuellen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss*

1999 – 2001

19. Januar 2026

2002 – 2004

19. Januar 2027

2005 – 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 – 18.1.2013

19. Januar 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins

Hier können Sie über den Button "Zur Onlinedienstleistung" den Antrag, zum Umtausch Ihres Führerscheins, bequem und kontaktlos von zu Hause aus stellen. Eine Vorsprache im Straßenverkehrsamt ist nicht notwendig.


Bearbeitungsdauer

  • 2 Werktage ab Erhalt der Papierunterlagen
  • Erhalt des Führerscheins ca. 14 Tage nach Antragsbearbeitung


Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • Biometrisches Passbild
  • Unterschrift auf weißem Papier
  • Alter Führerschein im Original


Besonderheiten

Die benötigten Unterlagen müssen nach Durchlaufen des Antragsvorgangs zusammen mit der Antragsbestätigung auf dem Postweg an die Führerscheinstelle des Kreises Paderborn, An der Talle 7, 33102 Paderborn gesendet werden.

Die Führerscheinstelle sendet dann kurzfristig eine vorläufige Fahrerlaubnis und den entwerten Altführerschein zurück. Der neue Führerschein wird ca. 14 Tage nach Antragsbearbeitung direkt nach Hause geschickt.

Bitte stellen Sie den Antrag nicht, wenn Sie innerhalb der nächsten 4 Wochen im Ausland fahren müssen! Sprechen Sie uns in diesem Fall an unter: fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de

 

Zuständiges Amt

Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699
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