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Der private Umgang (Wiederladen, Vorderladerschießen, Böllerschießen) mit explosionsgefährlichen Stoffen (Treibladungsmittel, Schwarzpulver, Nitrocellulose, Pyrodex) erfordert eine Erlaubnis gemäß § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Die Erlaubnis ist auf 5 Jahre befristet.

Weitere Informationen zu Sprengstoffangelegenheiten finden Sie hier!


Unterlagen

  • Nachweis der Sachkunde (bei Erstantrag)
  • Nachweis des Bedürfnisses
  • Nachweis der Fachkunde
  • KAT F3

 

Bitte senden Sie nach Einreichung des Antrages das Erlaubnisheft nach §27 SprengG zu.


Kosten

ab 70,00€

Zuständiges Amt

Ordnungsamt
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-3234
E-Mail senden

Ansprechpartner