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Antrag auf eine Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes
Der private Umgang (Wiederladen, Vorderladerschießen, Böllerschießen) mit explosionsgefährlichen Stoffen (Treibladungsmittel, Schwarzpulver, Nitrocellulose, Pyrodex) erfordert eine Erlaubnis gemäß § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Die Erlaubnis ist auf 5 Jahre befristet.
Weitere Informationen zu Sprengstoffangelegenheiten finden Sie hier!
Unterlagen
- Nachweis der Sachkunde (bei Erstantrag)
- Nachweis des Bedürfnisses
- Nachweis der Fachkunde
- KAT F3
Bitte senden Sie nach Einreichung des Antrages das Erlaubnisheft nach §27 SprengG zu.
Kosten
ab 70,00€