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Für Veranstaltungen (z.B. Straßenfeste, Umzüge, Märkte, Radtouren oder Volksläufe) auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die diese mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, muss schriftlich eine Erlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Des weiteren sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für Veranstaltungen, die auf Privatgelände stattfinden, sich aber auf den Straßenverkehr auswirken können, verkehrsregelnde Anordnungen (z.B. Sperrungen/Beschilderungen/Umleitungen) zu beantragen.

Ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen, die im verkehrsüblichen Rahmen stattfinden, sind nach der Verwaltungsvorschrift zu § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht mehr anzeige- und genehmigungspflichtig.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Unterlagen

  • Straßenplan / Streckenplan
  • Ggf. Verkehrszeichenplan
  • Veranstalterklärung
  • Bestätigung des Versicherungsschutzes


Rechtsgrundlagen

  • 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung
  • Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG NW)

Zuständiges Amt

Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699

Ansprechpartner

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung von Straßen (Veranstaltungen)
  • Straßenplan / Streckenplan
  • Ggf. Verkehrszeichenplan
  • Veranstalterklärung
  • Bestätigung des Versicherungsschutzes

Weitere Informationen finden Sie hier.

Veranstaltungen, Straßen, Sondernutzung, Erlaubnis, Festumzug, Prozession, Martinszug, Volkslauf, Radrundfahrt, Radrennen, Jahrmarkt, Straßenfest https://mein.kreis-paderborn.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/43650/show
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7 33102 Paderborn
Telefon 05251 308-3699

Frau

Rakebrand

406

05251 308-3643
rakebranda@kreis-paderborn.de

Frau

Pawlowski

05251 308-3641
pawlowskim@kreis-paderborn.de

Frau

Lipa

05251 308-3644
lipad@kreis-paderborn.de