Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung von Straßen (Veranstaltungen)
Für Veranstaltungen (z.B. Straßenfeste, Umzüge, Märkte, Radtouren oder Volksläufe) auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die diese mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, muss schriftlich eine Erlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Des weiteren sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für Veranstaltungen, die auf Privatgelände stattfinden, sich aber auf den Straßenverkehr auswirken können, verkehrsregelnde Anordnungen (z.B. Sperrungen/Beschilderungen/Umleitungen) zu beantragen.
Ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen, die im verkehrsüblichen Rahmen stattfinden, sind nach der Verwaltungsvorschrift zu § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht mehr anzeige- und genehmigungspflichtig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Unterlagen
- Straßenplan / Streckenplan
- Ggf. Verkehrszeichenplan
- Veranstalterklärung
- Bestätigung des Versicherungsschutzes
Rechtsgrundlagen
- 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung
- Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG NW)