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Einverständniserklärung gesetzlich vertretende Person
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestehen Mindestaltergrenzen von denen die Fahrerlaubnisbehörde Ausnahmen zulassen kann. Für die Erteilung der Ausnahme wird eine Einverständniserklärung einer gesetzlich vertretenden Person benötigt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.