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Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestehen Mindestaltergrenzen von denen die Fahrerlaubnisbehörde Ausnahmen zulassen kann. Für die Erteilung der Ausnahme wird eine Arbeitgeberbescheinigung mit dem Hinweis auf die regelmäßige Arbeitszeit oder eine Bescheinigung von der Berufsschule mit dem Hinweis auf die regelmäßige Unterrichtszeit oder eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Ausnahme benötigt.

Weiterführende Information finden Sie hier.

Zuständiges Amt

Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699

Ansprechpartner

Bescheinigung für einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von den Vorschriften über das Mindestalter

Weiterführende Information finden Sie hier.

Führerschein, Ausnahme, Mindestalter, Fahrerlaubnis, Berufsschule, 17, 15, Jahre https://mein.kreis-paderborn.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/29601/show
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7 33102 Paderborn
Telefon 05251 308-3699

Frau

Schorein

119

05251 308-3614
schoreina@kreis-paderborn.de

Herr

Berhorst

05251 308-3615
berhorstj@kreis-paderborn.de

Frau

Stratmann

05251 308-3623
stratmannj@kreis-paderborn.de