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Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestehen Mindestaltergrenzen von denen die Fahrerlaubnisbehörde Ausnahmen zulassen kann. Für die Erteilung der Ausnahme wird eine Arbeitgeberbescheinigung mit dem Hinweis auf die regelmäßige Arbeitszeit oder eine Bescheinigung von der Berufsschule mit dem Hinweis auf die regelmäßige Unterrichtszeit oder eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Ausnahme benötigt.

Weiterführende Information finden Sie hier.

Zuständiges Amt

Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699

Ansprechpartner