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Antrag auf Genehmigung der Indirekteinleitung von amalgamhaltigen Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus Behandlungsplätzen in Zahnarztpraxen und Zahnkliniken stammt, bei denen Amalgam anfällt und in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation der Stadt/Gemeinde eingeleitet wird.
Als Amalgam bezeichnet man eine Legierung eines oder mehrerer Metalle mit Quecksilber. In der Zahnheilkunde werden hauptsächlich Silber-Zinn-Amalgame, aber auch Silber –Zinn-Kupfer-Amalgame verwendet.
Um das Amalgam aus dem Abwasser abzuscheiden, müssen entsprechend zugelassene Amalgamabscheider eingebaut werden. Die Einleitung der anfallenden Abwässer muss durch das Umweltamt genehmigt werden.