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Die Baulastenauskunft/ der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.

Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (z.B. Vereinigungsbaulast).

Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis.

Sofern Sie eine schriftliche Auskunft (Auszug aus dem Baulastenverzeichnis) wünschen, füllen Sie bitte das unten aufgeführte Online-Formular aus. In diesem wird abgefragt, auf welches Grundstück/Flurstück (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung) sich die Auskunftsbitte bezieht und Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

Die schriftliche Baulastenauskunft/ der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft erteilt bzw. ein Auszug erstellt werden soll.


Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft / dem Auszug darlegen können.


Unterlagen

  • Ausfüllen des unten angegebenen Online-Formulars
  • Benennung des Grundstücks/ Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht
  • Darlegung Ihres berechtigten Interesses


Rechtsgrundlagen

Zuständiges Amt

Amt für Bauen und Wohnen
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-6300
E-Mail senden