Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger
Genehmigung für Sondengänger, die nach Bodendenkmälern/historischen metallischen Gegenständen wie beispielsweise Münzen suchen.
Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege.
Voraussetzungen
Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege.
Rechtsgrundlagen
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 DenkmalschutzG NRW
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis wird eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben. Die Gebühr beträgt derzeit 75,00 Euro.
Für Unternehmen sind die Gebühren höher und betragen 150,00 Euro.