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Es wird gebeten, Anträge auf eine waffenrechtliche Erlaubnis und sonstige
anzeigepflichtigen Vorgänge vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen
mit den notwendigen Unterlagen per Post zu übersenden oder in den
Hausbriefkasten zu werfen.

Aufgrund der Vielzahl an Daten, die im Nationalen Waffenregister erfasst werden
müssen, ist es wichtig, diese eindeutig erkennen zu können. Unvollständige oder
nicht lesbare Anträge können nicht bearbeitet werden.

Zuständiges Amt

Kreispolizeibehörde
Riemekestraße 60 - 62
33102 Paderborn

05251 306-0
E-Mail senden