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Anzeige einer öffentlichen Versammlung / eines öffentlichen Aufzugs unter freiem Himmel
gemäß § 10 Versammlungsgesetz NRW

Was regelt § 10?
Dieser Paragraph schreibt vor, dass eine öffentliche Versammlung oder ein öffentlicher Aufzug unter freiem Himmel (also draußen, z. B. Demonstrationen, Kundgebungen) der zuständigen Behörde rechtzeitig angezeigt werden muss.

Zuständiges Amt

Kreispolizeibehörde
Riemekestraße 60 - 62
33102 Paderborn

05251 306-0
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