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Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Aufhebung schriftlich bei der zuständigen Stelle. Stimmt sie Ihrem Antrag zu, ändert sie Ihre Auflage oder hebt sie auf. Lehnt sie Ihren Antrag ab, erhalten Sie gesondert Mitteilung.

Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen hängen von dem Grund Ihres Umzugswunsches ab. Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können, hängt die Entscheidung außerdem von der Zustimmung der Ausländerbehörde Ihres beabsichtigten Wohnortes ab.

Bei einem Umzug aus familiären Gründen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
 Heirats- oder Geburtsurkunde, Sorgerechtserklärung, Vaterschaftsanerkennung oder ggf.
andere Nachweise
 Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen)
 neuer Mietvertrag oder Zustimmung des Vermieters zum Zuzug
Bei einem Umzug zwecks Aufnahme einer Beschäftigung und Sicherstellung des Lebensunterhaltes
sind folgende Unterlagen vorzulegen:
 Arbeitsvertrag
 die letzten drei Lohnabrechnungen

Kosten
EUR 50,00. Sollte Ihre Wohnsitzauflage kraft Gesetzes erlöschen, da Sie Ihren Lebensunterhalt
sicherstellen können, wird keine Gebühr erhoben. Erhalten Sie Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz müssen Sie ebenfalls keine Gebühr bezahlen. Hierzu wird die Vorlage des Bescheides benötigt.

 

Zuständiges Amt

Behörde für Ausländerangelegenheiten
Rathenaustraße 28a
33102 Paderborn

05251 308-3248
E-Mail senden