Dienstleistungen (0)
Ämter & Einrichtungen (0)
Mitarbeiter (0)
Maßnahmenplan nach § 58 Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
Die Halter bestimmter Nutztier-Kategorien (Milchkühe, zugegangene Kälber, Saugferkel, Ferkel bis 30 kg, Mastschweine ab 30 kg, Zuchtschweine, Masthühner, Lege- und Junghennen, Mastputen) sind seit dem 01.01.2023 dazu verpflichtet, ihre Tierzahlen halbjährlich zu melden. Ziel der Auswertung und der Umsetzung von Maßnahmen ist die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind lediglich kleine Bestände. Dieses Formular müssen Sie ausfüllen, wenn Ihre betriebsindividuelle halbjährliche Therapiehäufigkeit über der bundesweiten Kennzahl 2 liegt.
Unterlagen
- Allgemeine Informationen zu Ihrem Betrieb
- VVVO-Nr. Ihres Betriebes
- Angaben zur Nutzungsart
- Allgemeine Angaben zur Tierhaltung
- Angaben zur Tiergesundheit inkl. Befunde
- Ergebnis der tierärztlichen Beratungen
- Angaben zu den beabsichtigten Maßnahmen inkl. Maßnahmenplan
Kosten
(36,25 EUR) |