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Vor Aufnahme des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke ist eine Anzeige nach § 79 Abs. 2 des Tierarzneimittelgesetzes erforderlich. Zudem sind Änderungen mitzuteilen.


Unterlagen

  • Anschrift der Betriebsstätte,
  • die Art der Tätigkeit
  • Name des verantwortlichen Tierarztes
  • beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde

Zuständiges Amt

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-3957
E-Mail senden