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Verlust des Fahrzeugscheines / der Zulassungsbescheinigung Teil I
Wird ein Ersatzfahrzeugschein bzw. eine Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt, muss der Fahrzeughalter eine Verlusterklärung abgeben. Dieses gilt auch, wenn er das Fahrzeug verkauft hat und die Übergabe des Fahrzeugscheins nich im Kaufvertrag dokumentiert ist. Sollte für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt sein, ist der Fahrzeugbrief mit vorzulegen.