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Wird ein Ersatzfahrzeugschein bzw. eine Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt, muss der Fahrzeughalter eine Verlusterklärung abgeben. Dieses gilt auch, wenn er das Fahrzeug verkauft hat und die Übergabe des Fahrzeugscheins nich im Kaufvertrag dokumentiert ist. Sollte für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt sein, ist der Fahrzeugbrief mit vorzulegen.

Weitere Informationen zum Thema Verlust des Fahrzeugscheines / der Zulassungsbescheinigung Teil I finden Sie hier.

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Zuständiges Amt

Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699
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Verlust des Fahrzeugscheines / der Zulassungsbescheinigung Teil I

Weitere Informationen zum Thema Verlust des Fahrzeugscheines / der Zulassungsbescheinigung Teil I finden Sie hier.

Zulassungsbescheinigung, Ersatz, Teil 1, Teil I, Verlust, Diebstahl, Fahrzeugschein https://mein.kreis-paderborn.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/15926/show
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7 33102 Paderborn
Telefon 05251 308-3699