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Wird ein Ersatzbrief / eine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt, muss der Halter bei der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides statt abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides statt vorlegen. Der Ersatzbrief wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist des Kraftfahrt-Bundesamtes ausgehändigt. Soll das Fahrzeug in einem auswärtigen Zulassungsbezirk zugelassen werden, wird ein Datenblatt mit den technischen Daten des Fahrzeugs erstellt. Die Briefausstellung erfolgt dann in der zuständigen Zulassungsbehörde. 

Weitere Informationen zum Thema Verlust des Fahrzeugbriefes / der Zulassungsbescheinigung Teil II finden Sie hier.

Zuständiges Amt

Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699
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Verlust des Fahrzeugbriefes / der Zulassungsbescheinigung Teil II

Weitere Informationen zum Thema Verlust des Fahrzeugbriefes / der Zulassungsbescheinigung Teil II finden Sie hier.

Zulassungsbescheinigung, Ersatz, Teil 2, Teil II, Verlust, Diebstahl, Fahrzeugbrief https://mein.kreis-paderborn.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/15925/show
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7 33102 Paderborn
Telefon 05251 308-3699