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Rote Kennzeichen werden ausschließlich an zuverlässige Gewerbetreibende im Kraftfahrzeughandel und Handwerk und damit in engem Zusammenhang stehenden Gewerbearten ausgegeben. Die Benutzung ist nur im Rahmen des sich im Kreis Paderborn befindlichen Kfz-Geschäftsbetriebes gestattet und darf nicht Dritten für deren Zwecke zur Verfügung gestellt, bzw. verliehen werden.

Rote Kennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.

Weitere Informationen zu roten Dauerkennzeichen finden Sie hier.

Zuständiges Amt

Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699
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