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Wenn ein oder beide Kennzeichenschilder abhanden gekommen sind, muss zur Verhinderung von mißbräuchlicher Verwendung eine Umkennzeichnung vorgenommen werden.

Weitere Informationen zum Kennzeichenverlust oder -diebstahl finden Sie hier!

Zuständiges Amt

Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699