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Für ein Fahrzeug, das nicht zugelassen ist, kann zwecks einer Probe-, Prüf- oder Überführungsfahrt ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Es kann nur an Kunden ausgegeben werden, die ihren Hauptwohnsitz im Kreis Paderborn haben oder für Fahrzeuge, die ihren Standort im Kreis Paderborn haben.

Zudem ist das Kurzzeitkennzeichen nur innerhalb Deutschlands gültig.

Weitere Informationen zum Kurzkennzeichen


Voraussetzungen

  • Hauptuntersuchung muss gültig sein
  • Fahrzeug muss abgemeldet sein


Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • oder: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Fahrzeugen, die bereits in Deutschland zugelassen waren
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) / Datenbestätigung bei Neufahrzeugen oder Fahrzeugen, die zuletzt im Ausland zugelassen waren
  • Nachweis über Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (hierbei reicht bei einer Kopie der HU-Stempel auf der Rückseite des Fahrzeugscheines nicht aus!)
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte); speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern amtlicher Lichtbildausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel, ggfs. Meldebescheinigung
  • unterschriebene Vollmacht und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint
  • bei Zulassung auf eine juristische Person: Personalausweis des Vertretungsberechtigten, Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug o.ä.

Im Regelfall reichen leserliche Kopien der benötigten Unterlagen aus. Die Ausweisdokumente an sich müssen jedoch gültig sein!


Besonderheiten

Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) sind nur zulässig:

  • zu einer Prüfstelle im Kreis Paderborn oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk zur Erlangung der HU
  • zu einer nächstgelegenen Werkstatt im Kreis Paderborn oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk zur unmittelbaren Reparatur der bei der HU festgestellten Mängel. Dies gilt aber nicht, wenn das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wurde.

In beiden Fällen wird eine entsprechende Beschränkung in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) vermerkt.

Ist die Hauptuntersuchung erfolgreich durchgeführt worden, kann das Kurzzeitkennzeichen im Gültigkeitszeitraum für eine Überführungsfahrt ohne weitere örtliche Beschränkung genutzt werden.


Kosten

12,80 Euro

Zuständiges Amt

Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699
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Kurzzeitkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • oder: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Fahrzeugen, die bereits in Deutschland zugelassen waren
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) / Datenbestätigung bei Neufahrzeugen oder Fahrzeugen, die zuletzt im Ausland zugelassen waren
  • Nachweis über Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (hierbei reicht bei einer Kopie der HU-Stempel auf der Rückseite des Fahrzeugscheines nicht aus!)
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte); speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern amtlicher Lichtbildausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel, ggfs. Meldebescheinigung
  • unterschriebene Vollmacht und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint
  • bei Zulassung auf eine juristische Person: Personalausweis des Vertretungsberechtigten, Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug o.ä.

Im Regelfall reichen leserliche Kopien der benötigten Unterlagen aus. Die Ausweisdokumente an sich müssen jedoch gültig sein!

Weitere Informationen zum Kurzkennzeichen

12,80 Euro

Kurzzeit, Kennzeichen, Kraftfahrzeug https://mein.kreis-paderborn.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/15921/show
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7 33102 Paderborn
Telefon 05251 308-3699