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Eingliederungshilfe für Kinder mit (drohender) körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung
Für Eingliederungshilfe beim Vorliegen von seelischen Behinderungen im Zusammenhang mit psychiatrischen Befunden ist das Jugendamt zuständig. Bei geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sind Eingliederungshilfen über die örtlichen Sozialhilfeträger möglich. Beim Kreis Paderborn werden allerdings auch diese Anträge beim Jugendamt bearbeitet, sodass alle Eingliederungshilfen aus einer Hand erbracht werden.