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Die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes sind kraft Gesetzes als Eingriff in Natur und Landschaft zu bewerten und damit genehmigungspflichtig.


Unterlagen

  • Lageplan im Maßstab 1 : 5.000 oder 1 : 25.000
  • Flurkartenausschnitt mit farblicher Umrandung der Kulturfläche
  • Falls Sie nicht der Eigentümer des Grundstückes sind: Die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Zuständiges Amt

Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-6610
E-Mail senden

Ansprechpartner