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Antrag auf Anlage einer Weihnachtsbaumkultur oder Schmuckreisigkultur
Die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes sind kraft Gesetzes als Eingriff in Natur und Landschaft zu bewerten und damit genehmigungspflichtig.
Unterlagen
- Lageplan im Maßstab 1 : 5.000 oder 1 : 25.000
- Flurkartenausschnitt mit farblicher Umrandung der Kulturfläche
- Falls Sie nicht der Eigentümer des Grundstückes sind: Die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers