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Vaterschaftsfeststellung
Jedes Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Darüber hinaus ist die Feststellung der Vaterschaft für die Durchsetzung der Unterhalts- und Erbansprüche, sowie der Umgangskontakte von Bedeutung. Für den Fall, dass der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, besteht im Rahmen der Einrichtung einer Beistandschaft die Möglichkeit, dass das Jugendamt bei der Klärung der Vaterschaft unterstützend mitwirkt und den für die Vaterschaft in Frage kommenden Mann auffordert, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt ein gerichtliches Feststellungsverfahren.
Weitere Informationen zur Vaterschaftsfeststellung finden Sie hier!
Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft
- Geburtsurkunde (sofern vorhanden)
Kosten
keine