Online Termin vereinbaren

Suche

Dienstleistungen (0)
Ämter & Einrichtungen (0)
Mitarbeiter (0)

Beide Elternteile sind zur Unterhaltsleistung verpflichetet. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kommt seiner Unterhaltsverpflichtung vorrangig durch Pflege und Erziehung nach. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldleistungen sicherstellen.

Bei Fragen zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhält der betreuende Elternteil Informationen durch das Jugendamt, wie und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche für Kinder geltend gemacht werden können.

Sollte keine Einigung zwischen den Elternteilen möglich sein, kann der betreuende Elternteil einen Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft stellen. Im Rahmen dieser Beistandschaft kümmert sich das Jugendamt kostenlos um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder.  

Weitere Informationen zu Unterhaltsansprüchen finden Sie hier!


Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Unterhaltstitel (sofern bereits vorhanden)


Kosten

keine

Zuständiges Amt

Jugendamt
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-5110
E-Mail senden

Unterhaltsansprüche für Kinder - Beratung und Geltendmachung
  • ausgefüllter Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Unterhaltstitel (sofern bereits vorhanden)

Weitere Informationen zu Unterhaltsansprüchen finden Sie hier!

keine

https://mein.kreis-paderborn.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14944/show
Jugendamt
Aldegrever Straße 10 – 14 33102 Paderborn
Telefon 05251 308-5110