Unterhaltsansprüche für Kinder - Beratung und Geltendmachung
Beide Elternteile sind zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kommt seiner Unterhaltsverpflichtung vorrangig durch Pflege und Erziehung nach. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldleistungen sicherstellen.
Bei Fragen zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhält der betreuende Elternteil Informationen durch das Jugendamt, wie und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche für Kinder geltend gemacht werden können.
Sollte keine Einigung zwischen den Elternteilen möglich sein, kann der betreuende Elternteil einen Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft stellen. Im Rahmen dieser Beistandschaft kümmert sich das Jugendamt kostenlos um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder.
Wer ist für mich zuständig?
Der Kreis Paderborn ist für Sie zuständig, wenn Sie und Ihr(e) Kinde(er) in den folgenden Orten des Kreisgebietes wohnen:
Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Salzkotten
Weitere Informationen und Ansprechpersonen des Kreises Paderborn finden Sie hier:
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie in der Kernstadt Paderborn oder ihren Ortsteilen (Benhausen, Dahl, Elsen, Marienloh, Neuenbeken, Sande, Schloß Neuhaus oder Wewer) leben, wenden Sie sich bitte an die Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Paderborn - Am Hoppenhof, Internetseite: https://mein-digiport.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/22513/show
Rechtsgrundlagen