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Beide Elternteile sind zur Unterhaltsleistung verpflichetet. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kommt seiner Unterhaltsverpflichtung vorrangig durch Pflege und Erziehung nach. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldleistungen sicherstellen.

Bei Fragen zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhält der betreuende Elternteil Informationen durch das Jugendamt, wie und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche für Kinder geltend gemacht werden können.

Sollte keine Einigung zwischen den Elternteilen möglich sein, kann der betreuende Elternteil einen Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft stellen. Im Rahmen dieser Beistandschaft kümmert sich das Jugendamt kostenlos um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder.  

WEITER UNTEN FINDEN SIE DEN LINK ZUM ONLINE-ANTRAG!

Frau Kuhlenkamp

SachbearbeitungJugendamt

Unterhaltsvorschuss Buchstaben M, P, Q, R - Sprechzeiten Mo-Fr

Tel. 05251 308 - 5119
 

Frau Mutsch

Jugendamt

Tel. 05251 308-0
 

Frau Salmen

SachbearbeitungJugendamt

Unterhaltsvorschuss Buchstaben C, I, J, O, T, U, W, Y - Sprechzeiten Mo-Fr 

Tel. 05251 308-5146
 

Frau Sandbothe

SachbearbeitungJugendamt

Unterhaltsvorschuss Buchstaben H, V, X, Z - Sprechstunde Mo - Do

Tel. 05251 308-5172
 

Herr Schleicher

Jugendamt

Unterhaltsvorschuss Buchstaben G, N, S - Sprechzeiten Mo-Fr

Tel. 05251 308-5154
 

Frau Wigge

SachbearbeitungJugendamt

Unterhaltsvorschuss Buchstaben B, D, F - Sprechzeiten Mo-Do

Tel. 05251 308 - 5157

Weitere Informationen zu Unterhaltsansprüchen finden Sie hier!


Unterlagen

  •  ausgefüllter Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Unterhaltstitel (sofern bereits vorhanden)


Rechtsgrundlagen

  


Kosten

keine

Zuständiges Amt

Jugendamt
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-5110
E-Mail senden