Unterhaltsansprüche für Kinder - Beratung und Geltendmachung
Beide Elternteile sind zur Unterhaltsleistung verpflichetet. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kommt seiner Unterhaltsverpflichtung vorrangig durch Pflege und Erziehung nach. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldleistungen sicherstellen.
Bei Fragen zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhält der betreuende Elternteil Informationen durch das Jugendamt, wie und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche für Kinder geltend gemacht werden können.
Sollte keine Einigung zwischen den Elternteilen möglich sein, kann der betreuende Elternteil einen Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft stellen. Im Rahmen dieser Beistandschaft kümmert sich das Jugendamt kostenlos um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder.
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Frau Kuhlenkamp
SachbearbeitungJugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben M, P, Q, R - Sprechzeiten Mo-Fr
Frau Salmen
SachbearbeitungJugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben C, I, J, O, T, U, W, Y - Sprechzeiten Mo-Fr
Frau Sandbothe
SachbearbeitungJugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben H, V, X, Z - Sprechstunde Mo - Do
Herr Schleicher
Jugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben G, N, S - Sprechzeiten Mo-Fr
Frau Wigge
SachbearbeitungJugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben B, D, F - Sprechzeiten Mo-Do
Weitere Informationen zu Unterhaltsansprüchen finden Sie hier!
Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft
- Geburtsurkunde des Kindes
- Unterhaltstitel (sofern bereits vorhanden)
Rechtsgrundlagen
Kosten
keine