Unterhaltsverpflichtung - Beurkundung
Beide Elternteile sind zur Unterhaltsleistung verpflichetet. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldleistungen sicherstellen. Der Unterhaltsanspruch des Kindes, wird in aller Regel in einem dynamischen Unterhaltstitel festgelegt. Dazu wird die Unterhaltsverpflichtung in einem Prozentsatz des zu leistenden Mindestunterhaltes festgesetzt. Die Verpflichtung kann auch in Form einer statischen Urkunde (konstanter Zahlbetrag) erfolgen.
Nach erfolgter Terminvereinbarung kann eine Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung beim Kreis Paderborn oder bei einem Notar erfolgen. Über die Höhe des Unterhaltssatzes sollte im Vorfeld der Beurkundung Einigkeit erzielt werden. Allerdings handelt es sich um eine einseitige freiwillige Verpflichtungserklärung des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Weitere Informationen zur Unterhaltsverpflichtung finden Sie hier!
Unterlagen
- gültiger Ausweis
- Aufforderungsschreiben der Gegenseite (falls vorhanden)