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Sorgeerklärung - Beurkundung
Sofern die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht die elterliche Sorge kraft Gesetzes zunächst allein der Kindesmutter zu. Das gemeinsame Sorgerecht kommt durch eine Sorgeerklärung beider Elternteile zustande, die öffentlich beurkundet werden muss. Dies kann nach erfolgter Terminvereinbarung beim Kreis Paderborn erfolgen; sowohl vor als auch nach der Geburt. Das Zusammenleben beider Elternteile ist keine Voraussetzung der Sorgeerklärung.
Unterlagen
- gültiger Ausweis
- Vaterschaftsanerkennung (lediglich sofern bereits extern beurkundet)
Kosten
keine