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Sofern die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht die elterliche Sorge kraft Gesetzes zunächst allein der Kindesmutter zu. Das gemeinsame Sorgerecht kommt durch eine Sorgeerklärung beider Elternteile zustande, die öffentlich beurkundet werden muss. Dies kann nach erfolgter Terminvereinbarung beim Kreis Paderborn erfolgen; sowohl vor als auch nach der Geburt. Das Zusammenleben beider Elternteile ist keine Voraussetzung der Sorgeerklärung.

Weitere Informationen zur Sorgeerklärung finden Sie hier!


Unterlagen

  • gültiger Ausweis
  • Vaterschaftsanerkennung (lediglich sofern bereits extern beurkundet)


Kosten

keine

Zuständiges Amt

Jugendamt
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-5110
E-Mail senden