Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung - Beurkundung
Sofern die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, wird das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind erst durch eine Vaterschaftsanerkennung seitens des Vaters begründet. Diese bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Kindesmutter. Beide Erklärungen können nach erfolgter Terminvereinbarung sowohl zusammen oder getrennt voneinander vor einer Urkundsperson des Kreises Paderborn abgeben werden.
Alternativ können die Urkunden auch beim örtlich für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt sowie einem Notar aufgenommen werden. Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung ist sowohl vor als auch nach der Geburt möglich.
Weitere Informationen zur Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung finden Sie hier!
Unterlagen
- gültiger Ausweis
- Geburtsurkunde des Kindes (sofern der Termin nach der Geburt stattfindet)
- Mutterpass (sofern der Termin vor der Geburt stattfindet)
Kosten
keine