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Sofern die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, wird das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind erst durch eine Vaterschaftsanerkennung seitens des Vaters begründet. Diese bedarf zu ihrer Wirksamkeit  der Zustimmung der Kindesmutter. Beide Erklärungen können nach erfolgter Terminvereinbarung sowohl zusammen oder getrennt voneinander vor einer Urkundsperson des Kreises Paderborn abgeben werden.
Alternativ können die Urkunden auch beim örtlich für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt sowie einem Notar aufgenommen werden. Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung ist sowohl vor als auch nach der Geburt möglich.

Weitere Informationen zur Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung finden Sie hier!


Unterlagen

  • gültiger Ausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes (sofern der Termin nach der Geburt stattfindet)
  • Mutterpass (sofern der Termin vor der Geburt stattfindet)


Kosten

keine

Zuständiges Amt

Jugendamt
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-5110
E-Mail senden

Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung - Beurkundung
  • gültiger Ausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes (sofern der Termin nach der Geburt stattfindet)
  • Mutterpass (sofern der Termin vor der Geburt stattfindet)

Weitere Informationen zur Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung finden Sie hier!

keine

https://mein.kreis-paderborn.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14941/show
Jugendamt
Aldegrever Straße 10 – 14 33102 Paderborn
Telefon 05251 308-5110