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Wohnungsaufsicht
Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn ist für die nachfolgenden Aufgaben im Kreisgebiet - mit Ausnahme der Städte Delbrück und Paderborn - zuständig:
- Ausübung des Besetzungsrechtes für öffentlich geförderte Wohnungen nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz
- Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen
- Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
- Ausstellung von Bescheinigungen zur Vorlage bei der NRW.BANK-Wohnraumförderung
- Belegung und Überwachung der öffentlich geförderten Wohnungen