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Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn ist für die nachfolgenden Aufgaben im Kreisgebiet - mit Ausnahme der Städte Delbrück und Paderborn - zuständig:

  • Ausübung des Besetzungsrechtes für öffentlich geförderte Wohnungen nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz
  • Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen
  • Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
  • Ausstellung von Bescheinigungen zur Vorlage bei der NRW.BANK-Wohnraumförderung
  • Belegung und Überwachung der öffentlich geförderten Wohnungen

Weitere Informationen zur Wohnungsaufsicht finden Sie hier.

Zuständiges Amt

Amt für Bauen und Wohnen
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-6300
E-Mail senden

Wohnungsaufsicht

Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn ist für die nachfolgenden Aufgaben im Kreisgebiet - mit Ausnahme der Städte Delbrück und Paderborn - zuständig:

  • Ausübung des Besetzungsrechtes für öffentlich geförderte Wohnungen nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz
  • Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen
  • Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
  • Ausstellung von Bescheinigungen zur Vorlage bei der NRW.BANK-Wohnraumförderung
  • Belegung und Überwachung der öffentlich geförderten Wohnungen

Weitere Informationen zur Wohnungsaufsicht finden Sie hier.

https://mein.kreis-paderborn.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14241/show
Amt für Bauen und Wohnen
Aldegrever Straße 10 – 14 33102 Paderborn
Telefon 05251 308-6300