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Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein.

Weiter unten können SIe auch direkt einen Termin bei der Ausländerbehörde buchen.

Zuständiges Amt

Behörde für Ausländerangelegenheiten
Rathenaustraße 28a
33102 Paderborn

05251 308-3248
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