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Mit der Aufenthaltskarte weist der freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Bürgers des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates besitzt, also sogenannter Drittstaatsangehöriger ist, sein Aufenthaltsrecht in Deutschland nach.

Weiter unten können Sie auch direkt einen Termin bei der Ausländerbehörde buchen.

 

 

 

 

Zuständiges Amt

Behörde für Ausländerangelegenheiten
Rathenaustraße 28a
33102 Paderborn

05251 308-3248
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