Online Termin vereinbaren

Suche

Dienstleistungen (0)
Ämter & Einrichtungen (0)
Mitarbeiter (0)

Mit der Aufenthaltskarte weist der freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Bürgers des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates besitzt, also sogenannter Drittstaatsangehöriger ist, sein Aufenthaltsrecht in Deutschland nach.

Zuständiges Amt

Behörde für Ausländerangelegenheiten
Rathenaustraße 28a
33102 Paderborn

05251 308-3248
E-Mail senden