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Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) sind Schülerfahrkosten die Kosten, die für die wirtschaftlichste, des Schüler und der Schülerin zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen.Diese Kosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für den Schüler und die Schülerin in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.

Die maximale Erstattung bei Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen beträgt 100,-€ monatlich und bei Schülern und Schülerinnen von Bezirksfachklassen 50,-€ monatlich. Die Erstattung erfolgt rückwirkend und wird halbjährlich über die Schule beim Schul- und Sportamt abgerechnet.

Für die Förderschulen und die Schulen mit gemeinsamem Unterricht hat der Kreis Paderborn einen sogenannten Schülerspezialverkehr eingerichtet.

Grundlage für die Übernahme der Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Berufskollegs und Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Paderborn sowie der Schulen im Kreis Paderborn, an denen gemeinsamer Unterricht stattfindet ist das Schulgesetz in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung.

 

Aus den §§ 5,7 der Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO) ergeben sich folgende Regelungen:

Sie haben Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule über der gesetzlichen Entfernungsgrenze liegt.

Schulstufe                              Entfernungsgrenze

Primarstufe                            über 2 km

Sekundarstufe I                      über 3,5 km

Sekundarstufe II                     über 5 km

 

Fahrkarten Berufskollegs | Vollzeit Bildungsgänge Sek. II

Vollzeitschülerinnen- und Schüler mit mehr als 5 km Schulweg (Fußweg) können über nachfolgendes Fahrkartenportal ein Fahrticket beantragen. Zusätzlich ist die Zahlung eines Eigenanteils von 12 € monatlich erforderlich und ist in einer Gesamtsumme für das Schuljahr zu bezahlen. Sollten Sie Leistungen nach SGB II, SGB III, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Jugendhilfegesetz erhalten, ist dies zwingend mit Antragstellung nachzuweisen.

 

Um eine Fahrkarte zu beantragen ist eine vorherige Anmeldung über Bund ID nötig.

Die Anmeldung im Fahrkartenportal setzt diese Registrierung voraus. Über die Variante „Benutzername und Passwort“ ist lediglich eine aktive E-Mail Adresse erforderlich.

 

Weitere Informationen zu Schülerfahrkosten / Schülerbeförderung finden Sie hier.

 

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  • Anmeldung erforderlich

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Zuständiges Amt

Schul- und Sportamt
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

Ansprechpartner

  Frau Guß-Ising

Zuständig für die Förderschulen und Berufskollegs
05251 308-4031
E-Mail senden

  Frau Uhe

Zuständig für die Schulen des Gemeinsamen Lernens
05251 308-4034
E-Mail senden