Schülerfahrkosten / Schülerbeförderung
Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) sind Schülerfahrkosten die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen.
Diese Kosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerinnen und Schüler: in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sek. I mehr als 3,5 km, in der Sek. II mehr als 5 Kilometer beträgt. Die maximale Erstattung beträgt 100,00 € monatlich bei Vollzeitschülern (evtl. abzüglich 12,00 € Eigenanteil monatlich) und bei Schüler/innen von Bezirksfachklassen 50,00 €. Die Erstattung erfolgt rückwirkend und wird halbjährlich über die Schule beim Amt für Schule des Kreises Paderborn abgerechnet.
Für die Förderschulen und die Schulen mit gemeinsamen Unterricht hat der Kreis Paderborn eine Beförderung mit Kleinbussen, den sogenannten Schülerspezialverkehr, eingerichtet.
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