Schülerfahrkosten / Schülerbeförderung
Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) sind Schülerfahrkosten die Kosten, die für die wirtschaftlichste, des Schüler und der Schülerin zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen.Diese Kosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für den Schüler und die Schülerin in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.
Die maximale Erstattung bei Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen beträgt 100,-€ monatlich und bei Schülern und Schülerinnen von Bezirksfachklassen 50,-€ monatlich. Die Erstattung erfolgt rückwirkend und wird halbjährlich über die Schule beim Schul- und Sportamt abgerechnet.
Für die Förderschulen und die Schulen mit gemeinsamem Unterricht hat der Kreis Paderborn einen sogenannten Schülerspezialverkehr eingerichtet.
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