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Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig.

Es werden Konzessionen (Genehmigungen) für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen erteilt. Desweiteren erteilt der Kreis Paderborn Ausnahmegenehmigungen, für z.B. Ausnahmen von der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) oder für das öffentliche Bereithalten von Taxen außerhalb der Betriebssitzgemeinde.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)


Unterlagen

  • Bescheinigungen und Zeugnisse als Nachweis für die fachliche Eignung
  • Führungszeugnis - EMA - (ggf. auch für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister - EMA - (ggf. auch für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person)
  • Beilage zum Antrag (Angaben zur Leistungsfähigkeit)
  • Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  • Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
  • Nachweis der fachlichen Eignung (ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person)
  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (nur bei eingetragenen Unternehmen)
  • Gesellschafterliste (nur bei GmbH)
  • Gesellschaftsvertrag (bei Vereinen: Satzung)
  • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

Zuständiges Amt

Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699

Ansprechpartner

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Bescheinigungen und Zeugnisse als Nachweis für die fachliche Eignung
  • Führungszeugnis - EMA - (ggf. auch für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister - EMA - (ggf. auch für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person)
  • Beilage zum Antrag (Angaben zur Leistungsfähigkeit)
  • Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  • Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
  • Nachweis der fachlichen Eignung (ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person)
  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (nur bei eingetragenen Unternehmen)
  • Gesellschafterliste (nur bei GmbH)
  • Gesellschaftsvertrag (bei Vereinen: Satzung)
  • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

Weitere Informationen finden Sie hier.

Personenbeförderungsgesetz, PBefG, Gelegenheitsverkehr, Taxi, Mietwagen, Genehmigung, Erteilung, Personen https://mein.kreis-paderborn.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14039/show
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7 33102 Paderborn
Telefon 05251 308-3699

Frau

Rakebrand

406

05251 308-3643
rakebranda@kreis-paderborn.de

Frau

Pawlowski

05251 308-3641
pawlowskim@kreis-paderborn.de