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Die Bescheinigung ist notwendig, wenn Sie Rinder verkaufen oder an Auktionen teilnehmen möchten.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Unterlagen

  • allgemeine Angaben zum Tierhalter und dem Standort der Tiere,
  • den BHV1-Status Ihres Bestandes nach der BHV1-VO und
  • für die Bescheinigung bei einzelnen oder mehreren Rindern: Ohrmarkennummer, Geschlecht und Geburtsdatum der Tiere oder
  • für die Bescheinigung beim gesamten Bestand: Impfstatus der Zuchttiere. 

Zuständiges Amt

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-3957
E-Mail senden