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Sämtliche Nutztiere müssen vor und nach der Schlachtung durch einen amtlichen Tierarzt untersucht werden. Bei Geflügel findet die Untersuchung vor der Schlachtung (Lebenduntersuchung) nicht nur im Schlachtbetrieb, sondern auch im landwirtschaftlichen Betrieb im Stall statt. Für diese Untersuchung können Sie sich hier anmelden.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Unterlagen

  • Angaben zu den Schlachttieren
  • Angaben zur Schlachtung / Verladung


Fristen

Damit die Lebenduntersuchung fristgemäß durchgeführt werden kann, sollten die Verladezeiten der Tiere (inkl. aller anderen Angaben) mindestens zwei Werktage vor der Verladung angemeldet werden. Somit ist beispielsweise freitags eine Anmeldung für Montag nicht mehr möglich.

Zuständiges Amt

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-3957
E-Mail senden