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Sämtliche Nutztiere müssen vor und nach der Schlachtung durch einen amtlichen Tierarzt untersucht werden. Bei Geflügel findet die Untersuchung vor der Schlachtung (Lebenduntersuchung) nicht nur im Schlachtbetrieb, sondern auch im landwirtschaftlichen Betrieb im Stall statt. Für diese Untersuchung können Sie sich hier anmelden.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Unterlagen

  • Angaben zu den Schlachttieren
  • Angaben zur Schlachtung / Verladung


Fristen

Damit die Lebenduntersuchung fristgemäß durchgeführt werden kann, sollten die Verladezeiten der Tiere (inkl. aller anderen Angaben) mindestens zwei Werktage vor der Verladung angemeldet werden. Somit ist beispielsweise freitags eine Anmeldung für Montag nicht mehr möglich.

Zuständiges Amt

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-3957
E-Mail senden

Ansprechpartner

Anmeldung zur Geflügel-Lebenduntersuchung
  • Angaben zu den Schlachttieren
  • Angaben zur Schlachtung / Verladung

Weitere Informationen finden Sie hier.

Geflügel, lebendig, Untersuchung, Jungmastgeflügel, Enten, Schlachtputen, Gänse, Legehennen https://mein.kreis-paderborn.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13939/show
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Aldegrever Straße 10 – 14 33102 Paderborn
Telefon 05251 308-3957

Frau

Dr.

Bölling

D.00.03

05251 308-3901
boellingm@kreis-paderborn.de

Frau

Reinhardt

D.00.25

05251 308-3959
reinhardtc@kreis-paderborn.de

Frau

Schlichting

D.00.25

05251 308-3954
schlichtingr@kreis-paderborn.de

Herr

Dr.

R.

Werny

D.00.04

05251 308-3906
wernyr@kreis-paderborn.de