Dienstleistungen (0)
Ämter & Einrichtungen (0)
Mitarbeiter (0)
Anmeldung zur Geflügel-Lebenduntersuchung
Sämtliche Nutztiere müssen vor und nach der Schlachtung durch einen amtlichen Tierarzt untersucht werden. Bei Geflügel findet die Untersuchung vor der Schlachtung (Lebenduntersuchung) nicht nur im Schlachtbetrieb, sondern auch im landwirtschaftlichen Betrieb im Stall statt. Für diese Untersuchung können Sie sich hier anmelden.
Unterlagen
- Angaben zu den Schlachttieren
- Angaben zur Schlachtung / Verladung
Fristen
Damit die Lebenduntersuchung fristgemäß durchgeführt werden kann, sollten die Verladezeiten der Tiere (inkl. aller anderen Angaben) mindestens zwei Werktage vor der Verladung angemeldet werden. Somit ist beispielsweise freitags eine Anmeldung für Montag nicht mehr möglich.