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Eine Transportanmeldung ist notwendig, wenn Tiere innerhalb Europas in andere Länder verbracht werden sollen, da dazu eine Bescheinigung, die zum Einfuhr in das jeweilige Land berechtigt, benötigt wird. Auf Grundlage der Entscheidung 2003/623/EG der Europäischen Kommission vom 19. August 2003 müssen weiterhin Tierbewegungen in der Europäischen Union durch das zuständige Veterinäramt im sog. TRACES-System gemeldet werden, wobei die nötigen Informationen mit dieser Anmeldung erhoben werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Unterlagen

  • Anschrift von Absender, Empfänger, Versandort und Transporteur
  • allgemeine Angaben zum Transport
  • bei Transporten über 8 Stunden einen Transportplan
  • zusätzlich für Rinder: Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und Ohrmarkennummer für jedes zu transportierende Rind
  • zusätzlich für Pferde: Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Pass-Nummer (ggf. Chipnummer) und Name für jedes zu transportierende Pferd und nach Möglichkeit ein Attestformular
  • zusätzlich für Geflügel: Art und Alter des zu transportierenden Geflügels, Anzahl der Packstücke, Informationen zu ND-Impfungen und Nachweise der Salmonellen-Untersuchungen
  • zusätzlich für Schafe: Alter, Geschlecht, Ohrmarkennummer, einen negativen Untersuchungsbefund zu Brucella ovis und für Zuchtschafe einen Befund einer Scrapie-Resistenz Genotypisierung (ARR/ARR)
  • zusätzlich für Ziegen: Alter, Geschlecht und Ohrmarkennummer
  • zusätzlich für Bruteier: Geflügelart der Elterntiere, Anzahl der Eier und Packstücke und Daten zur letzten ND-Impfung
  • zusätzlich für Schweine: Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und Kennzeichnung/Nr. des Tieres

Zuständiges Amt

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-3957
E-Mail senden