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Ehrenamtspreis
Mit der Auszeichung können Personen und Personenvereinigungen geehrt werden, die sich durch besonderes ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet haben oder auszeichnen.
Das Engagement kann sich grundsätzlich auf alle Lebensbereiche beziehen.
Die Vorschlagsfrist endet jährlich am 30. September.
Zu spät eingegangene Vorschläge werden dem Folgejahr zugerechnet.