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Der Kreis Paderborn gewährt ab dem 1. Februar 2018 pro erlegten Frischling mit einem Gewicht (aufgebrochen) von bis zu 25 kg eine Aufwandsentschädigung von 40 €. Ausgenommen hiervon sind die eigenbewirtschafteten Reviere des Bundes- und des Landesforstes. Die Anträge bitte ich pro Revier - Monat oder Quartal - zusammenzufassen und mit einem gestempelten (Einreichung Trichinenuntersuchung) Durchschlag des Wildursprungsscheines beizufügen.


Unterlagen

Durchschlag des Wildursprungsscheines (für jeden Frischling, für dessen Erlegung die Aufwandsentschädigung beantragt wird)

Zuständiges Amt

Ordnungsamt
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-3234
E-Mail senden

Ansprechpartner