Aufwandsentschädigung für Schwarzwild
Der Kreis Paderborn zahlt rückwirkend ab 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 eine Schwarzwildprämie von 40 € pro erlegtes Schwarzwild (alle Altersklassen, aufgebrochenes Gewicht und Geschlecht irrelevant). Ausgenommen sind die eigenbewirtschafteten Reviere des Bundes- und Landesforstes.
Die Anträge bitte pro Revier und Quartal zusammenfassen und mit einer Zweitausfertigung des Wildursprungsscheines einreichen. Die Antragstellung ist bis zum 05.01.2027 möglich.
Antragsberechtigt sind Jagdausübungsberechtigte im Kreis Paderborn mit Nachweis der Erlegung im Kreisgebiet.
Das dazugehörige Formular steht Ihnen ab 01. April zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechperson.
Unterlagen
Zweitausfertigung des Wildursprungsscheines (für jeden Schwarzwild, für dessen Erlegung die Aufwandsentschädigung beantragt wird)