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Aufwandsentschädigung für Frischlinge
Der Kreis Paderborn gewährt ab dem 1. Februar 2018 pro erlegten Frischling mit einem Gewicht (aufgebrochen) von bis zu 25 kg eine Aufwandsentschädigung von 40 €. Ausgenommen hiervon sind die eigenbewirtschafteten Reviere des Bundes- und des Landesforstes. Die Anträge bitte ich pro Revier - Monat oder Quartal - zusammenzufassen und mit einem gestempelten (Einreichung Trichinenuntersuchung) Durchschlag des Wildursprungsscheines beizufügen.
Unterlagen
Durchschlag des Wildursprungsscheines (für jeden Frischling, für dessen Erlegung die Aufwandsentschädigung beantragt wird)