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Außerbetriebsetzung / Kfz-Abmeldung
Der Fahrzeughalter oder ein anderer Verfügungsberechtigter können die Außerbetriebsetzung (umgangssprachlich "Abmeldung" oder "Stilllegung") eines Fahrzeuges beantragen.
Die Außerbetriebsetzung kann sowohl für Fahrzeuge mit WL-Kennzeichen als auch für auswärtige Fahrzeuge durchgeführt werden.
Weitere Informationen zur Außerbetriebsetzung/ KFZ-Abmeldung finden Sie hier!
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