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Entschädigung von Zeugen
Ein Zeuge im Ordnungswidrigkeitenverfahren kann seine Auslagen und Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Verdienstausfall etc.) geltend machen.
zur Onlinedienstleistung
Unterlagen
Nachweise über geltend gemachte Auslagen und Aufwendungen (z.B. Parkgebühren, Fahrtkosten etc.)