Online Termin vereinbaren

Suche

Dienstleistungen (0)
Ämter & Einrichtungen (0)
Mitarbeiter (0)

Ein Zeuge im Ordnungswidrigkeitenverfahren kann seine Auslagen und Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Verdienstausfall etc.) geltend machen.


Unterlagen

Nachweise über geltend gemachte Auslagen und Aufwendungen (z.B. Parkgebühren, Fahrtkosten etc.)

Zuständiges Amt

Ordnungsamt
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-3234
E-Mail senden

Ansprechpartner

  Frau Vollbracht-Wilhelms


05251 308-3238
E-Mail senden