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Entschädigung von Zeugen
Ein Zeuge im Ordnungswidrigkeitenverfahren kann seine Auslagen und Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Verdienstausfall etc.) geltend machen.
Unterlagen
Nachweise über geltend gemachte Auslagen und Aufwendungen (z.B. Parkgebühren, Fahrtkosten etc.)