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Die untere Jagdbehörde kann die Schonzeiten für bestimmte Gebiete oder einzelne Jagdbezirke, insbesondere aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung und Landeskultur, zur Beseitigung kranken oder kümmernden Wildes, zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden, zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken, bei Störung des biologischen Gleichgewichts oder der Wildhege aufheben.

Weitere Informationen zu Jagdangelegenheiten finden Sie hier!


Unterlagen

Lageskizze (Karte) des Gebietes, für welches die Schonzeitaufhebung beantragt wird


Kosten

60,00€

Zuständiges Amt

Ordnungsamt
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-3234
E-Mail senden

Ansprechpartner

Schonzeitaufhebung

Lageskizze (Karte) des Gebietes, für welches die Schonzeitaufhebung beantragt wird

Weitere Informationen zu Jagdangelegenheiten finden Sie hier!

60,00€

abschuss, beschränkungen, aufheben https://mein.kreis-paderborn.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13676/show
Ordnungsamt
Aldegrever Straße 10 – 14 33102 Paderborn
Telefon 05251 308-3234

Herr

Neydereck

05251 308-3237
neyderecke@kreis-paderborn.de

Herr

Greet

05251 308-3235
greetd@kreis-paderborn.de