Antrag auf Ausgabe bzw. Verlängerung des Reitkennzeichens und der Reitplakette
Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist. Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.
Hier finden Sie weiteren Informationen zum Reiten in der freien Landschaft und im Wald
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) vom 21.07.2000; Verordnung zur Durchführung des Landesschutzgesetzes (DVO--LNatSchG)
Kosten
Neuausgabe eines Reitkennzeichens einschl. Plakette
25,00 € Reitabgabe (wird an das Land NRW abgeführt)
10,00 € Reitkennzeichen und -plakette (Verwaltungsgebühr)
5,00 € Reitkennzeichen und –plakette (Auslagenerstattung)
40,00 € insgesamt
Verlängerung der Reitplakette (akt. Jahr) nur wenn bereits ein Reitkennzeichen vorhanden ist
25,00 € Reitabgabe (wird an das Land NRW abgeführt)
5,00 € Reitplakette (Verwaltungsgebühr)
1,00 € Reitplakette (Auslagenerstattung)
31,00 € insgesamt