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Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist. Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.

Hier finden Sie weiteren Informationen zum Reiten in der freien Landschaft und im Wald

 


Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) vom 21.07.2000; Verordnung zur Durchführung des Landesschutzgesetzes (DVO--LNatSchG)


Kosten

Neuausgabe eines Reitkennzeichens einschl. Plakette

25,00 € Reitabgabe (wird an das Land NRW abgeführt)

10,00 € Reitkennzeichen und -plakette (Verwaltungsgebühr)

  5,00 € Reitkennzeichen und –plakette (Auslagenerstattung)

40,00 € insgesamt

 

Verlängerung der Reitplakette (akt. Jahr) nur wenn bereits ein Reitkennzeichen vorhanden ist

25,00 € Reitabgabe (wird an das Land NRW abgeführt)

  5,00 € Reitplakette (Verwaltungsgebühr)

  1,00 € Reitplakette (Auslagenerstattung)

31,00 € insgesamt

Zuständiges Amt

Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-6610
E-Mail senden

Ansprechpartner