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Anzeige von Kirrstellen
Die Kirrung von Schwarzwild ist nur zulässig, wenn die Kirrstellen der unteren Jagdbehörde unter Beifügung eines Lageplanes vorher angezeigt worden sind.
Unterlagen
Lageplan im Maßstab von 1 : 5.000 oder 1 : 10.000 und im WGS 84 Koordinatensystem nach Längen- und Breitengrad jeweils in Grad und Bogenminuten mit drei Dezimalstellen.