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Der Kreis Paderborn als Untere Fischereibehörde führt einmal jährlich (i. d. R. im Herbst) die Fischerprüfung durch. Der Zulassungsantrag ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen. Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht im Kreis Paderborn haben, benötigen eine Ausnahmegenehmigung der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Unteren Fischereibehörde. Nur nach erfolgreich absolvierter Prüfung kann bei Wohnortgemeinde ein Fischereischein – entweder für ein Jahr oder für fünf Jahre – kostenpflichtig erworben werden.

Die diesjährige Fischerprüfung findet vom 04.11.2024 bis zum 09.11.2024 statt. Die Nachprüfung wird auf den 30.11.2024 gesetzt. Das Antragsverfahren wird ab 01.09.2024 bis zum 30.09.2024 freigeschaltet. Hierfür bitte die Schaltfläche "Zulassung zur Fischerprüfung" betätigen.

 

Weitere Informationen zu Fischereiangelegenheiten finden Sie hier.


Kosten

50,00€

Zuständiges Amt

Ordnungsamt
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-3234
E-Mail senden

Ansprechpartner