Zulassung zur Fischerprüfung
Der Kreis Paderborn als Untere Fischereibehörde führt einmal jährlich (i. d. R. im Herbst) die Fischerprüfung durch. Der Zulassungsantrag ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen. Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht im Kreis Paderborn haben, benötigen eine Ausnahmegenehmigung der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Unteren Fischereibehörde. Nur nach erfolgreich absolvierter Prüfung kann bei Wohnortgemeinde ein Fischereischein – entweder für ein Jahr oder für fünf Jahre – kostenpflichtig erworben werden.
Die diesjährige Fischerprüfung findet vom 02.11.2026 bis zum 06.11.2026 statt. Die Nachprüfung wird auf den 30.11.2026 gesetzt. Das Antragsverfahren wird ab 02.09.2026 bis zum 02.10.2026 freigeschaltet. Hierfür bitte die Schaltfläche "Zulassung zur Fischerprüfung" betätigen. Zudem wird die Anzahl der Teilnehmer auf maximal 300 Personen limitiert. Sobald sich die 300ste Person für die Prüfung angemeldet hat, können alle danach eingehenden Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden
Weitere Informationen zu Fischereiangelegenheiten finden Sie hier.
Kosten
50,00€