Zulassung zur Fischerprüfung
Der Kreis Paderborn als Untere Fischereibehörde führt einmal jährlich (i. d. R. im Herbst) die Fischerprüfung durch. Der Zulassungsantrag ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen. Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht im Kreis Paderborn haben, benötigen eine Ausnahmegenehmigung der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Unteren Fischereibehörde. Nur nach erfolgreich absolvierter Prüfung kann bei Wohnortgemeinde ein Fischereischein – entweder für ein Jahr oder für fünf Jahre – kostenpflichtig erworben werden.
Die diesjährige Fischerprüfung ist für den Zeitraum 16.-22.11.2022 geplant. Das Antragsverfahren ist ab sofort auf dieser Seite freigeschaltet, eine Anmeldung ist über die Schaltfläche "zur Online-Dienstleistung" bis zum 30.09.2022 möglich.
Weitere Informationen zu Fischereiangelegenheiten finden Sie hier.
Kosten
50,00€