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Der Kreis Paderborn als Untere Fischereibehörde führt einmal jährlich (i. d. R. im Herbst) die Fischerprüfung durch. Der Zulassungsantrag ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen. Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht im Kreis Paderborn haben, benötigen eine Ausnahmegenehmigung der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Unteren Fischereibehörde. Nur nach erfolgreich absolvierter Prüfung kann bei Wohnortgemeinde ein Fischereischein – entweder für ein Jahr oder für fünf Jahre – kostenpflichtig erworben werden.

Die diesjährige Fischerprüfung findet vom 03.11.2025 bis zum 06.11.2025 statt. Die Nachprüfung wird auf den 28.11.2025 gesetzt. Das Antragsverfahren wird ab 04.08.2025 bis zum 03.10.2025 freigeschaltet. Hierfür bitte die Schaltfläche "Zulassung zur Fischerprüfung" betätigen. Zudem wird die Anzahl der Teilnehmer auf maximal 240 Personen limitiert. Sobald sich die 240ste Person für die Prüfung angemeldet hat, können alle danach eingehenden Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden

 

Weitere Informationen zu Fischereiangelegenheiten finden Sie hier.


Kosten

50,00€

Zuständiges Amt

Ordnungsamt
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-3234
E-Mail senden

Ansprechpartner