Zulassung zur Fischerprüfung
Der Kreis Paderborn als Untere Fischereibehörde führt einmal jährlich (i. d. R. im Herbst) die Fischerprüfung durch. Der Zulassungsantrag ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen. Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht im Kreis Paderborn haben, benötigen eine Ausnahmegenehmigung der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Unteren Fischereibehörde. Nur nach erfolgreich absolvierter Prüfung kann bei Wohnortgemeinde ein Fischereischein – entweder für ein Jahr oder für fünf Jahre – kostenpflichtig erworben werden.
Die Anmeldephase für die diesjährige Fischerprüfung ist abgeschlossen. Die nächste Prüfung wird im Herbst 2026 stattfinden.
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Kosten
50,00€