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Antrag für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses zur Verbringung von Bienen
Wofür benötigen Imker ein Gesundheitszeugnis ihrer Bienen?
Nach § 5 der Bienenseuchen Verordnung (BienSeuchV) wird bei einer Verbringung von Bienenvölkern an einem Standort außerhalb des Kreises Paderborn eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung benötigt. Diese ist dem für den neuen Standort zuständigen Veterinäramt vorzulegen.