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Wofür benötigen Imker ein Gesundheitszeugnis ihrer Bienen?

 

Nach § 5 der Bienenseuchen Verordnung (BienSeuchV) wird bei einer Verbringung von Bienenvölkern an einem Standort außerhalb des Kreises Paderborn eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung benötigt. Diese ist dem für den neuen Standort zuständigen Veterinäramt vorzulegen.

 

Zuständiges Amt

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-3957
E-Mail senden

Ansprechpartner

Antrag für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses zur Verbringung von Bienen

 

Wofür benötigen Imker ein Gesundheitszeugnis ihrer Bienen?

 

Nach § 5 der Bienenseuchen Verordnung (BienSeuchV) wird bei einer Verbringung von Bienenvölkern an einem Standort außerhalb des Kreises Paderborn eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung benötigt. Diese ist dem für den neuen Standort zuständigen Veterinäramt vorzulegen.

 

https://mein.kreis-paderborn.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/103810/show
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Aldegrever Straße 10 – 14 33102 Paderborn
Telefon 05251 308-3957

Frau

Dr.

Bölling

D.00.03

05251 308-3901
boellingm@kreis-paderborn.de

Frau

Dippong

05251 308-3953
dippongh@kreis-paderborn.de