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Wofür benötigen Imker ein Gesundheitszeugnis ihrer Bienen?

 

Nach § 5 der Bienenseuchen Verordnung (BienSeuchV) wird bei einer Verbringung von Bienenvölkern an einem Standort außerhalb des Kreises Paderborn eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung benötigt. Diese ist dem für den neuen Standort zuständigen Veterinäramt vorzulegen.

 

Zuständiges Amt

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Aldegrever Straße 10 – 14
33102 Paderborn

05251 308-3957
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