Schülerfahrtkosten / Schülerbeförderung
Grundlage für die Übernahme der Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Berufskollegs und Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Paderborn sowie der Schulen im Kreis Paderborn, an denen gemeinsamer Unterricht stattfindet ist das Schulgesetz in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung.
Anträge auf Erstattung von Schülerfahrkosten sind nicht handschriftlich, sondern am PC auszufüllen! Den passenden Antrag finden Sie unter Downloads.
zum Onlineverfahren