Online Termin vereinbaren

detail-thema

Schülerfahrtkosten / Schülerbeförderung

Grundlage für die Übernahme der Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Berufskollegs und Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Paderborn sowie der Schulen im Kreis Paderborn, an denen gemeinsamer Unterricht stattfindet ist das Schulgesetz in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung.

Anträge auf Erstattung von Schülerfahrkosten sind nicht handschriftlich, sondern am PC auszufüllen! Den passenden Antrag finden Sie unter Downloads.

zum Onlineverfahren

Zuständiges Amt

Schul- und Sportamt
Rathenaustraße 96
33102 Paderborn

05251 308 - 4000
05251 308 - 4099
E-Mail senden
Termin vereinbaren

Ansprechpartner