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Anzeige des Verbringens von Tierarzneimitteln aus EU-Mitgliedstaaten im „Therapienotstand"
Mit diesem Formular können Sie das Verbringen von Tierarzneimitteln aus EU-Mitgliedstaaten im „Therapienotstand" gemäß § 73 Abs. 3 b des Arzneimittelgesetzes anzeigen. In einem Therapienotstand ist die Gesundheit des Patienten ernsthaft gefährdet, jedoch gibt es keine wirksamen und in Deutschland zugelassenen Arzneimittel.
zur Onlinedienstleistung
Voraussetzungen
Gemäß § 73 Abs. 3 b AMG gelten mehrere Voraussetzungen für das Verbringen von Arzneimitteln:
- Bestellung durch Apotheken oder Tierärzte
- Abgabe durch Apotheke bzw. Behandlung durch Tierarzt im Rahmen der tierärztlichen Tätigkeit
- Zulassung des Mittels in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes
- kein zur Erreichung des Behandlungsziels zugelassenes Arzneimittel vorhanden
Unterlagen
- Allgemeine Informationen zu Ihrer Tierarztpraxis
- Angaben zu den Arzneimitteln